Bitte beachten Sie: Vermögen, das eine minderjährige Person zu Sparzwecken (z. B. aus Schenkung oder aus Erbschaft) erhält, stellt von Gesetzes wegen gebundenes Kindesvermögen dar. Dieses darf nur für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung des Kindes verwendet werden. Weitere Informationen