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Wer ein Eigenheim besitzt, kann bei den Steuern Abzüge geltend machen. Sechs Ausgaben, die Sie im Kanton Luzern abziehen dürfen:
Werterhaltende und wertvermehrende Investitionen
Pauschaler Abzug
Schuldzinsen
Energiesparmassnahmen
Eingeschränkte Nutzung
Indirekte Amortisation